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EK

Breitensport

Gold für Christian Schlegel

beim BSD-CUP Rennrodeln

 

Christan Schlegel aus Steinbach an der Haide, der für den RRV Sonneberg  startet, wurde  Gesamtsieger im Rennrodel „Breitensport Wettbewerb“ des Deutschen Bob und Schlittenverbandes 2012. Damit verteidigte er seine Titel aus den Vorjahren.

 

Es wurden vier Wettbewerbe ausgetragen auf den Kunsteisbahnen in Königssee/Altenberg, Winterberg und Oberhof.

 

Es werden 2 Rennläufe in den Einzeldisziplinen absolviert.

Der erste Wettbewerb fand im Dezember auf der Kunsteisbahn am Königssee statt. Diesen Wettbewerb konnte Christian für sich entscheiden.

Der 2. Wettbewerb wurde auf der WM Bahn 2012 in Altenberg ausgetragen

Bei diesem Rennen belegte Christian  den dritten Platz hinter Niklas Pietsch und Nitsche Kristian aus der Tschechischen Republik. Bei diesem Rennen vergab Christian Schlegel eine bessere Platzierung, aufgrund eines technischen Defektes an den Kufen. Es konnten keine Kufen gewechselt werden, da Christian nicht über die nötigen Sponsoren bzw.  einen zweiten Satz Kufen verfügt.

Der 3. Wettbewerb fand am 05.02.2012 in Winterberg/Hochsauerland  statt. Hier konnte Christian den dritten Platz hinter Pat Edmunds/USA und Niklas Pietsch erreichen. Auch hier wurde am Limit gefahren und diverse Einstellungen an den Kufen verändert. Nach Platz 2. Im ersten Lauf musste voll auf Angriff gefahren werden um Platz eins zu erreichen. Es wurde eine persönliche Bestzeit gefahren die jedoch nicht zum Sieg reichte.

Pat Edmunds ist Teilnehmer der Jugendnationalmannschaft der USA und hat bei den Olympischen Jugendspielen in Insbruck 2012 den dritten Platz in der Einzelwertung erreicht. In der Mannschaftswertung hat er die Teamwertung mit den USA vor der Deutschen Jugend-Olympiamannschaft gewonnen. Pat Edmunds fährt mit dem Material des USA-Luge-Teams… Christian hatte nur drei Trainingläufe und 2 Rennläufe. Schlegel hat versucht, diesen Materialvorteil der Amerikaner durch sehr gute Startzeiten und gute Fahrspuren wett zu machen . Aber auch der Edmunds  kann sehr gut starten und hatte in diesem Jahr bereits über 100 Abfahrten in Winterberg

Bei letzten Wettbewerb in Oberhof konnte der 2. Platz erreicht werden. Nach Platz eins im 1. Lauf vergab Christian den Sieg durch einen groben Startfehler im 2. Lauf. Auch hier fuhr er neue persönliche Bestzeit, die leider nicht zum Sieg reichte.

In der Gesamtsumme aller 4. Rennen konnte Christian erneut Gold im BSD Cup vor Niklas Pietsch und Pat Edmunds aus den USA erreichen. Der vierte Platz ging an einen Sportler aus Tschechien, Kristian Nietsche.

Durch die überzeugenden Rennen wurde er bei der Deutschen Meisterschaft als Vorstarter eingesetzt und konnte sich durch sehr gute Zeiten auch hier empfehlen. Christian ist im Vorfeld der Deutschen Meisterschaft identische Rennzeiten gefahren wie die Sportler bei den Deutschen Meisterschaften..

Ein weiterer Nachteil sind die wenigen Trainingsfahrten und  dass er auf einem Vereinsschlitten fahren musste und keine individuellen Änderungen am Schlitten vornehmen durfte.  

Ein Dankeschön geht an seinen Arbeitgeber Wiegand-Glas in Steinbach am Wald, die es ermöglicht haben, das er an den Rennen teilnehmen konnte und seinem Trainer Thomas Langhammer vom RRV Sonneberg der aus dem Schlitten wiederum das Optimum herausholte.

Spitzengeschwindigkeit wurde in Winterberg mit 121 km/h gefahren.

Verfasst von Hubertus Wabnik

 

 

Landesjugendspiele

DJC Jugend B

DM Jugend B

DM Jugend C

Youngster Cup 2

Youngster Cup 1

WM Junioren

Satzung RRV

S a t z u n g

 

§ 1

 

Name, Sitz, Geschäftsjahr

 

1. Der am 15.10.1975 gegründet Verein führt den Namen

Rennrodelverein Sonneberg / Schalkau e.V.

 

(im weiteren RRV gebannt) hat den Sitz in Schalkau. Er ist in das Vereinsregister am

Kreisgericht Sonneberg eingetragen.

 

2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

 

 

§ 2

 

Ziele, Zweck, und Aufgaben

 

1. Die Grundlage der Vereinsarbeit ist das Bekenntnis aller Mitglieder des Vereins zur freiheitlichen, demokratischen Grundordnung. Der Verein vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz sowie parteilicher Neutralität. Er fördert die soziale Integration ausländischer Mitbürger.

 

2. Der RRV verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke durch die

Förderung von Körperkultur und Sport unter Wahrung und Verwirklichung humanistischer, sozialer, kultureller sowie ökologischer Interessen der Bürger, im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

 

3. Der RRV entwickelt und fördert den Breiten- sowie Kinder- und Jugendsport für alle

interessierten Bürger, unabhängig von ihrer Rasse, Religion, Weltanschauung, Partei-

Zugehörigkeit, gesellschaftlicher Stellung und Nationalität.

 

4. Der RRV ist Mitglied im Thüringer Schlitten und Bobsportverband und im Landes-

sportbund Thüringen .

 

5. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

Zwecke.

 

6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereines fremd sind, oder

durch unverhältnismäßig hoher Vergütung begünstigt werden.

 

7. Mittel des Vereines dürfen nur für satzungsgemäße zwecke verwendet werden. Die

Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

 

 

 

 

§ 3

 

Strukturen

 

1. Der RRV ist ein Zusammenschluss von Interessengruppen und allgemeinen Sport-

gruppen des Kreisgebietes Sonneberg auf dem Gebiet des Wintersportes.

 

 

 

§ 4

 

Mitgliedschaft

 

1. Vereinsmitglieder können natürliche und juristische Personen /Vereinigungen werden.

 

2. Ehrenmitglieder /fördernde Mitglieder:

- Personen, die hohe Verdienste um die Entwicklung des RRV nachweisen,

können auf Antrag des Gesamtvorstandes zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

- jeder Bürger hat das Recht, sich als förderndes Mitglied des RRV eintragen zu lassen.

 

 

§ 5

 

Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft

 

1. Die Mitgliedschaft ist unter Anerkennung der Satzung schriftlich zu beantragen.

Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Gesamtvorstand des Vereins.

Die Nichtablehnung ist gleichbedeutend mit der Aufnahme.

Im Falle einer Ablehnung ist die Berufung an die Mitgliederversammlung zulässig. Diese entscheidet endgültig.

 

2. Die Mitgliedschaft wird beendet durch:

- die Auflösung des Vereins;

- den Austritt;

- den Ausschluss;

- den Tod der natürlichen Person;

 

3. Der Austritt muss dem Gesamtvorstand gegenüber erklärt werden.

 

4. Ein Mitglied kann vom Gesamtvorstand ausgeschlossen werden:

a) wegen erheblicher Verletzungen satzungsgemäßer Verpflichtungen,

b) wegen Zahlungsrückstand an Beiträgen von mehr als einem Jahresbeitrag

trotz Mahnung,

Der Bescheid über den Ausschluss ist schriftlich mitzuteilen. Gegen den

Ausschluss steht dem Mitglied das Recht der Berufung an die Mitglieder-

versammlung zu.

Die Berufung muss innerhalb eines Monats beim Vorstand schriftlich

eingereicht sein.

c) bei schweren Verstößen gegen die Interesses und das Ansehen des Vereins

d) bei unehrenhaften Verhalten innerhalb und außerhalb des Vereins, insbesondere Kundgabe rechtsextremistischer, rassistischer oder fremdenfeindlicher Gesinnung, einschließlich des Tragens bzw. Zeigens rechtsextremer Kennzeichen und Symbole.

 

5. Ausgeschiedene und ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch gegen-

über dem Verein.

 

 

 

§ 6

 

Recht und Pflichten der Mitglieder

 

1. Die Mitglieder sind berechtigt:

- an Veranstaltungen und am Vereinsleben aktiv teil zunehmen.

- die Sportanlagen der Kommune entsprechend der gültigen Richtlinien und

Satzungen zu nutzen.

 

2. Die Mitglieder sind verpflichtet:

- sich entsprechend der Satzung und den Ordnungen des Vereins zu verhalten.

- die Beiträge ordnungsgemäß zu entrichten.

Die Höhe der Grundbeiträge beschließt die Mitgliederversammlung.

 

 

 

§ 7

 

Organe

 

 

1. Die Organe des Vereins sind:

- die Mitgliederversammlung;

- der Gesamtvorstand;

- der geschäftsführende Vorstand;

 

 

§ 8

 

Mitgliederversammlung

 

1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.

Sie hat unter anderen folgenden Aufgaben:

- die Entgegennahme der Berichte des Vorstandes:

- die Entgegennahme der Berichte der Kassenprüfer;

- die Entlastung und die Wahl des Vorstandes;

- die Wahl der Kassenprüfer;

- die Festssetzung der Beiträge;

- die Genehmigung des Haushaltplanes;

- die Satzungsänderung des Vereines;

- die Beschlussfassung über die Anträge;

- die Wahl der Mitglieder von Kommissionen des Vorstandes sowie,

- die Auflösung des Vereines.

 

2. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt

 

3. Die Mitgliederversammlungen werden durch den geschäftsführenden Vorstand unter

Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Angaben der Tagesordnung

einberufen.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von zwei

Wochen mit entsprechender schriftlicher Tagesordnung einberufen, wenn es

- der Vorstand beschließt oder

- 1/3 der Mitglieder schriftlich beantragen,

- das Interesse des Vereins erfordert.

 

 

4. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden

Mitglieder beschlussfähig.

Bei Beschlüssen und Wahlen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen

gültigen Stimmen.

Steht nur ein Kandidat zur Wahl kann in einer offenen Abstimmung gewählt werden. Bei mehreren Kandidaten muss eine geheime Wahl erfolgen.

Zu einem Beschluss, der Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von ¾

der Anwesenden notwendig.

 

5. Anträge auf Satzungsänderungen müssen vier Wochen vor der Mitglieder-

versammlung schriftlich beim Vorstand des Vereins eingegangen sein.

Dringlichkeitsanträge auf Satzungsänderungen sind ausgeschlossen.

 

6. Über die Mitgliederversammlung ist ein Ergebnisprotokoll zu fertigen, dass vom

Versammlungsleiter und Protokollführer unterzeichnet werden muss.

 

 

§ 9

 

Vorstände

 

1. Der Gesamtvorstand setzt sich zusammen aus:

- dem geschäftsführenden Vorstand und

- weiteren Mitgliedern;

Der Gesamtvorstand führt der RRV und erfüllt seine Aufgaben nach den

Bestimmungen der Satzung und der Vereins- und Finanzordnung und nach

Maßgabe der von der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse. Der

Gesamtvorstand überwacht die Geschäftsführung des RRV. Er erstattet auf

der ordentlichen Mitgliederversammlung Bericht und legt den Haushalt vor.

Die Mitglieder des Gesamtvorstandes sind berechtigt, an Sitzungen der

Kommissionen und Ausschüsse des Vereins teilzunehmen.

 

 

 

 

 

 

2. Der geschäftsführende Vorstand setzt sich zusammen aus:

- dem Vorsitzenden

- dem Stellvertreter

- dem Kassenwart.

Er führt den Verein zwischen den Sitzungen des Gesamtvorstandes und erfüllt

seine Aufgaben nach den Bestimmungen der Satzung, der Ordnungen und dem

vom Gesamtvorstand gefassten Beschlüssen. Der Vorsitzende leitet die Sitzungen

des Gesamtvorstandes.

 

Der Kassenwart verwaltet das Vereinsvermögen und führt die laufenden Kassen-

geschäfte des Vereins. Er ist verpflichtet über die Geschäfte Buch zu führen.

 

3. Weitere Aufgaben werden in der Geschäfts- und Finanzordnung des Vereins geregelt. der Vorstand ist berechtigt, für bestimmt Zwecke Kommissionen und Ausschüsse einzusetzen. Er kann verbindliche Ordnungen erlassen.

 

 

4. Der Vorstand wird jeweils für fünf ( 5 ) Jahre gewählt

 

5. Wählbar in den Vorstand bzw. in die Gremien sind nur Vereinsmitglieder

die sich zu den Grundsätzen der Satzung und dem Anhang (Nr. 1 bis 3 ) des

Vereins bekennen und für diese innerhalb und auch außerhalb des Vereins

eintreten.

§ 10

 

Kassenprüfer

 

1. Die von der Mitgliederversammlung gewählten zwei Kassenprüfer überwachen

die Kassengeschäfte des Vereins.

Über die Ergebnisse der Kontrollen ist in der Mitgliederversammlung des Vereins

zu berichten.

 

 

§ 11

 

Rechtsverkehr

 

1. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder

seinen Stellvertreter vertreten. Im inneren Verhältnis kann der Stellvertreter nur

alleine handeln, wenn der Vorsitzende verhindert ist.

 

 

§ 12

 

Auflösung

 

1. Über die Auflösung und Aufhebung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung. Der Beschluss

bedarf der ¾ Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Es müssen mind. 2/3 der

Vereinsmitglieder anwesend sein.

 

2. Das zum Zeitpunkt der Auflösung vorhandene Vermögen fällt nach Abzug aller

Verbindlichkeiten an die Stadt Sonneberg, wo es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke auf dem Gebiet

des Sportes zu verwenden hat.

 

 

§ 13

 

Inkraftsetzung

 

Diese geänderte Satzung einschließlich der Anhänge 1 bis 3 wurde am 21.03.2012

von der Mitgliederversammlung beschlossen. Sie tritt mit Beschlussfassung in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anhang 1

 

Zusatzklausel für Miet- und Überlassungsverträge

 

1 Vertragszweck

 

Die Vermietung erfolgt zum Zwecke / aus Anlass der im Folgenden genau aufgeführten

Veranstaltung (lt. gesonderten schriftlichen Vertrag).

Der Mieter ist nicht berechtigt, das Mietverhältnis zur Durchführung von Veranstaltungen zu nutzen, auf denen extremistisches Gedankengut dargestellt oder verbreitet wird, sei es vom Mieter selbst oder von Besuchern der Veranstaltung.

 

 

2. Charakter der Veranstaltung

 

1. Der Mieter erklärt durch Ankreuzen , dass die Veranstaltung folgenden Charakter hat:

Beispiel: Politische Veranstaltung

Kulturelle Veranstaltung

Feier

Private Veranstaltung

Kommerzielle Veranstaltung

 

2. Der Mieter bekennt mit der Unterschrift auf dem Vertrag, dass die Veranstaltung keine

extremistischen, rassistischen oder antisemitischen Inhalte haben wird.

Das heißt, dass insbesondere weder Wort noch Schrift die Freiheit und Würde des

Menschen verletzte wird, noch Symbole, die im Geiste verfassungsfeindlicher oder

Verfassungswidriger Organisationen stehen, verwendet oder verbreitet werden dürfen.

 

 

3. Kündigung

 

Der Vermieter ist berechtigt, dem Miet / Überlassungsvertrag ohne Einhaltung einer

Kündigungsfrist außerordentlich zu kündigen, wenn der Mieter die Mieträume entgegen seiner Verpflichtung aus Pkt.1(Vertragszweck) und Pkt.2 (Charakter) nutzt.

Gleiches gilt, wenn eine solche unbefugte Nutzung zu befürchten ist

 

Der Mieter hat dem Vermieter alle Schäden zu ersetzen, die dem Vermieter durch die außer-

ordentliche Kündigung entstehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anhang 2

 

 

Stadion- / Sportstättenordnung

 

Neben den Bestimmungen in der allgemeinen Benutzungsordnung ist insbesondere nicht gestattet:

 

a.) alkoholische Getränke mitzubringen oder die Sportstätte unter Alkohol- und Drogeneinfluss zu betreten.

b.) Bereiche zu betreten, die nicht für Benutzer und Besucher zugelassen sind. So ist es auch untersagt, nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Sportstätten, Absperrungen Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen.

c.) Alle Bereiche die nicht für Besucher zugelassen sind z.B. Funktionsräume zu betreten.

d.) Auf den Zu- und Abgängen zu stehen oder zu sitzen bzw. Verkehrsflächen, Flucht-wege und Notausgänge zu versperren.

e.) Waffen und Gegenstände, die als Hieb-, Stoß-, Wurf- oder Stichwaffen geeignet sind sowie Gassprühdosen oder Gefäße mit schädlichen Inhalt, ätzend, brennbar, färbend oder die Gesundheit beeinträchtigende Substanzen auch Flaschen, Becker, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichen splitternden oder besonders hartem Material hergestellt sind mit sich zu führen.

f.) Sperrige Gegenstände, wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten reisekoffer mitzubringen.

g.) Mit Gegenständen aller Art zu werfen.

h.) Fahnen- bzw. Transparentstangen über 1,00 m länge oder mehr als 2 cm Durchmesser mit sich zu führen.

i.) Feuerwehrskörper, Leuchtkugeln oder andere pyrotechnische Gegenstände jeglicher Art einschließlich entsprechender Abschussvorrichtungen mitzuführen, abzubrennen oder abzuschießen.

j.) Tiere mitzuführen.

k.) Gegenstände und Flüssigkeiten jeglicher Art auf die Sportstätte zu werfen bzw. zu schütten.

l.) Offenes Feuer anzulegen.

m.) Bauliche Anlagen, Einrichtungen oder sonstige Flächen zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben.

n.) Flur-Chlor-Kohlenwasserstoffhaltige (FCKW) oder gleichartige Gasdruckfanfaren mitzuführen.

o.) Mechanisch betriebene Lärminstrumente mitzuführen.

p.) Laser-Pointer mitzuführen.

q.) Außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder die Sportstätte in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Gegenständen, zu verunreinigen.

r.) Ohne Erlaubnis des Vereins waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen oder Sammlungen durchzuführen.

 

 

 

 

Verboten ist den Besuchern der Sportstätte darüber hinaus:

 

a.) Rassistisches, fremdenfeindliches, extremistisches, nationalsozialistisches oder ähnliches Propagandamaterial mitzubringen, rassistische, fremdenfeindliche, extremistische, nationalsozialistische Parolen zu äußern oder zu verbreiten oder Textilien, Bekleidung, Propagandamaterialien, Fahnen oder ähnliches mitzuführen von Firmen oder Marken, die rassistische, fremdenfeindliche extremistische und / oder nationalistische Gruppierungen oder Vereinigungen fördern und / oder unterstützen.

b.) Parolen äußern oder zu verbreiten, die menschenverachtende oder diskriminierende Inhalte haben.

c.) Das Tragen oder Mitführen von Kleidungsstücken, Fahnen, Transparenten, Aufnähern und ähnlichem mit dm Inhalt nach Buchstaben a.) und b.).

 

Sollte der Verein aufgrund Zuwiderhandlungen von Besuchern gegen die Sportstätteordnung durch den rechtsträger der Sportstätte oder Sportfachverband auf Schadenersatz und / oder Leistung einer Geldstrafe in Anspruch genommen werden, ist der zuwiderhandelnden Besucher regresspflichtig.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anhang 3

 

Ausschlussklausel

(für Formulierungen in der Einladung)

 

Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht gebrauch zu machen und Personen, die extremistische Parteien oder anderen extremistischen Organisationen

Angehören, der extremistischen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerung in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.

 

 

 

 

 

 

Vereinsgeschichte

Wir sind ein Talentleistungszentrum der Sportart Rennrodeln. Seit dem Jahre 1975 trainieren bei uns Kinder im Alter von 4 bis16 Jahren.

 

Besonders stolz sind wir auf die gute Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten und Schulen unserer Region. 45 Kinder betreuen wir über die Maßnahmen: Kindertagesstätte-Sportverein und Schule- Sportverein. In den vier Jahren dieser Form der sportlichen Betreuung haben wir gute Erfahrungen gemacht. Auch einige Eltern bringen sich ein, indem sie die Veranstaltungen der Schulen und Kindertagesstätten unterstützen und mit organisieren.

 

Ehrenamtliche Trainer, Übungsleiter und Kampfrichter erhalten die Vereinsarbeit aufrecht. Sie haben eine gute Ausbildung erhalten und wirken bei der Organisation und Durchführung von Wettkämpfen (z. B. Deutsche Meisterschaften, Weltcups und Weltmeisterschaften) mit.

 

Unser Verein hat über 1000 Kinder und Jugendliche sportlich ausgebildet. Davon delegierten wir über 57 Sportler nach Oberhof an das Sportgymnasium. An die Sportgymnasien Berchtesgaden, Altenberg und Berlin delegierten wir 6 weitere Sportler.

 

Sportler, wie Olympiasiegerin und Weltmeisterin Silke Kraushaar, Juniorenweltmeisterin (Skeleton) Julia Eichhorn, Weltmeister und Vizeweltmeister im Doppelsitzer Andre Florschütz, Vizeeuropameister und Weltmeister David Möller und der Juniorenweltmeister Jan Eichhorn sowie der Vizejuniorenweltmeister (Viererbob) Thomas Florschütz, sind aus unserem Verein hervorgegangen, um nur einige zu nennen.

 

Wir delegierten auch in der Saison 2004/2005 wieder vier Sportler unseres Vereins an das Sportgymnasium Oberhof. Bisher gingen die Sportlerinnen und Sportler diesen Weg, verbunden mit einem Vereinswechsel zum BSR Oberhof, um eine Absicherung der Ausrüstung und Lehrgänge für die Sportler zu gewährleisten. Damit unsere finanziellen Mittel immer für die Jugendarbeit zur Verfügung standen. Dies geschah mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Die Sportler waren abgesichert, aber konnten nicht mehr für ihren Heimatverein starten. Doch auch das hat sich geändert. David Möller – Weltmeister 2004 – ist zu uns zurückgewechselt. Er wird in der kommenden Saison 2005/2006, unter anderem bei der Olympiade im Februar 2006, für unseren Verein starten.

 

Durch unsere Vereinsphilosophie schafften wir es 12 mal zum “Besten Trainingszentrum der Armeesportvereine”, 18 mal als “Bestes Trainingszentrum der Grenztruppen”, 4 mal als “Bestes Trainingszentrum des Deutschen Turn und Sportbundes” und schon 2 mal erhielten wir das “Grüne Band” der Dresdner Bank für beispielhafte Talentförderung .

 

 

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